Zentral-Spruchkammer Nord Württemberg. Der öffentliche Kläger – Kläger Schöbel –
Ludwigsburg den 26. 4. 1949
Aktenzeichen: Tgb.Nr. 1/1503
An das Bürgermeisteramt Niederstetten, Bad Mergentheim
Betr.: Nachverfahren zum Spruchkammerverfahren gegen Hachtel, Karl, geb. 1. 2. 1893, Niederstetten, Krs. Bad Mergentheim, Bahnhofstrasse 19
Zum Nachverfahren gegen den Obengenannten bitte ich
streng vertrauliche
Erhebungen beim Arbeitsamt und Finanzamt, der Polizei, den politischen Parteien, sowie an der Arbeitsstätte und der Nachbarschaft des Betroffenen über nachstehende Fragen anzustellen:
1. Hat sich der Betroffene innerlich vom Nationalsozialismus und Militarismus abgewendet und sich der Demokratie zugewandt?
2. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist insbesondere die Einstellung des Betroffenen in den Fragen:
a) Rassenlehre,
b) der Vertretbarkeit von Gewaltmaßnahmen und Grausamkeiten durch staatliche Organe,
c) der Verpflichtung zur Wiedergutmachung gegenüber politisch, rassisch und religiös Verfolgten,
d) der Verpflichtung zur Förderung der Entnazifizierung durch wahrheitsgemäße Bekundungen,
e) der Bereitwilligkeit zur Unterstützung und Förderung von Personen, die Nachteile durch die NS-Gewaltherrschaft, den Krieg und seine Folgen erlitten haben,
f) der Notwendigkeit freiwilliger und produktiver Arbeit im Sinne eines staatlichen Wiederaufbaus.
3. Wie ist die wirtschaftliche Lage des Betroffenen?
Um umgehende und sorgfältige Erledigung wird gebeten, wofür im voraus bestens gedankt wird,
Der Öffentliche Kläger: (Schöbel)
Zentral-Spruchkammer Nord-Württemberg. Der öffentliche Kläger
[rückseitig:]
Antwort zu
Ziffer 1: ja.
Ziffer 2: Hachtel hält sich sehr zurück, er kommt nie unter die Leute, es wurden auch nie Äußerungen von ihm gehört, die gegen die heutige Staatsform gerichtet wären
Ziffer 3: Die Verhältnisse des Hachtel können als ungünstig bezeichnet werden, da Hachtel nicht voll arbeitsfähig ist und keine ständige Arbeit annehmen kann,
Niederstetten, den 30. April 1949
Bürgermeisteramt:
Weber
0 Beil.

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