Staatsanwaltschaft Stuttgart-O, 12. August 1952
62 JS 355/52 Si-Hä
An das Landesamt für die Wiedergutmachung Stuttgart
Betr.: Bericht in der Wiedergutmachungssache des Hermann Braun, geb. 27. 7 1892 in Niederstetten, wohnhaft in USA.
Anl.: 1 Bd. Akten ES/A 11312 - H -, 1 Bd. Spruchkammerakten Fritz Thomas, Az.: IV-33/32/1325, Erm.Akt. Bl. 1-8.
Die Haftzeit des Braun kann nicht mehr mit völliger Sicherheit festgestellt werden. Es ist aber anzunehmen, daß er im Jahre 1938 etwa 14 Tage und im Jahre 1939 etwa 21 Tage in Haft war. Der Antragsteller hat in seinem Wiedergutmachungsantrag vom 4. 11. 1950 Teil C angegeben, er sei vom 10. 11. 1938 - 25. 11. 1938 und 9. 11. 1939 bis 30. 11. 1939 in Haft gewesen. Die einzige Zeugin, die in der Lage war, sachdienliche Angaben zu machen, nämlich seine frühere Hausgehilfin Marie Dinkel gab an, Braun sei ihres Wissens im Jahre 1938 ca. 12-14 Tage und im Jahre 1939 gut drei Wochen in Haft gewesen. Nähere Angaben konnte sie nach so langer Zeit nicht mehr machen. Die übrigen von der Polizei befragten Personen konnten oder wollten keine Angaben mehr machen (vgl. Bl. 8 der E.A.) Beim ITS Arolsen liegen Unterlagen nicht vor (vgl. Bl. 7 der E.A.)
Aus den Spruchkammerakten des früheren Ortsgruppenleiters Thomas geht nur hervor, daß Braun am 25. 3. 1933 mißhandelt worden ist und später verschiedentlich kürzere Zeit in Haft war. Über die Haftzeit enthält die Akte keine näheren Angaben. Lediglich der Zeuge Kirchheimer, der ebenfalls verfolgt wurde, trägt brieflich vor, daß die Juden in Niederstetten am 9. November 1938 verhaftet worden seien. Dies stimmt im großen und ganzen mit der Angabe der Zeugin Dinkel überein, daß die erste Verhaftung Brauns am Tage der Ermordung des Botschafters von Rath (10. 11. 1938) erfolgt sei (vgl. Bl. 8 Rs. d. E.A. und Bl. 56 der Spruchkammerakten.)

(Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 350 I, Bü. 26947, Braun, Hermann)

 

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