() Niederstetten, 15. Jan. Der Gemeinderat hatte gestern eine langandauernde Nachtsitzung. Herr Bürgermeister Schroth hielt einen Vortrag über das Verhältnis der Teilgemeinden untereinander unter der neuen Gemeindeverfassung. Bekanntlichst wirkt hier die neue Gemeindeordnung besonders einschneidend, denn wenn kein Antrag gestellt wird, werden alle Teilgemeinden ohne weiteres zu einer Gemeinde verbunden. Besonders schwierig liegen die Verhältnisse da, wo das Vermögen der einzelnen Teilgemeinden sehr verschieden ist, so daß zur Vereinigung ein besonderer Lastenausgleich notwendig ist. In unserer Stadt dürften der Eingemeindung der Teilgemeinden Ermershausen und Sichertshausen wenig Schwierigkeiten entgegenstehen. Die Stadtgemeinde Niederstetten ist im Vermögen etwas besser gestellt als die Teilgemeinden. Andererseits werden die Realgemeinderechte der Teilgemeinde Ermershausen durch das neue Gesetz nicht berührt. Zudem ändert sich ja äußerlich wenig, da die Teilgemeinden nach wie vor ihren Anwalt haben und dieser sogar größere Befugnisse als seither hat. Andererseits würde durch die Einheitsgemeinde eine weitgehende Vereinfachung der Verwaltung verursacht werden, da statt bisher vier Rechnungen, nur noch eine Rechnung geführt werden muß. Der Vortrag hatte nur den Zweck, die hiesigen und auswärtigen Gemeinderäte zu unterrichten, Beschlüsse wurden nicht gefaßt, doch ist zu hoffen, daß hier die Einheitsgemeinde zustande kommt.

Vaterlandsfreund, Nr. 12, 16. 1. 1931