Niederstetten, 6. Jan. (Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren). Am 31. Dezember 1938 fand die traditionell gewordene "Silvestersitzung" der Ratsherren statt. Aus den Beratungen entnehmen wir: Als Nachfolger für den verstorbenen Waagmeister L. Dod wird Georg Meider, Schreinermeister und als stellv. Waagmeister Eugen Dod, Malermeister, bestimmt. — Dem Feldschützen Nägele, der jetzt 72 Jahre alt wird, wird auf 31. März 1939 gekündigt. Ueber die Besetzung der Feldschützenstelle wird später beschlossen. — Die Stadtbaumeisterstelle soll wieder neu besetzt werden. — Infolge eingetretener Umstände wird die Besetzung dieser Stelle bis zu einer der nächsten Beratungen verschoben. — Der Bürgermeister berichtet, daß der diesjährige Roßmarkt am 19. Januar fällig ist. Nachdem die hies. Stadtgemeinde noch im 15 Klm.-Umkreis von verseuchten Gehöften liegt, ist zur Abhaltung des Marktes die Genehmigung des Herrn Innenministers notwendig. Es ist zu hoffen, nachdem die Seuche allerorts zum Erlöschen kommt, daß die Genehmigung erteilt wird, damit die seit 1 ¼ Jahren ausgefallenen Märkte wieder stattfinden können. — Durch den Bau von verschiedenen Einfamilienhäusern in den Burgäckern ist die Erweiterung der Wasserleitung notwendig. Die Weiterführung der Wasserleitung wird beschlossen. Der Bürgermeister wird zunächst mit den Beteiligten verhandeln und einen Kostenvoranschlag fertigen lassen, — Die Zahl der Juden in hiesiger Stadtgemeinde ist im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine große (60). In letzter Zeit konnte beobachtet werden, daß Verwandte der hiesigen Juden hier Wohnung nehmen wollen. Mit Zustimmung der Beigeordneten und Ratsherren faßt der Bürgermeister die Entschließung: Der Zuzug von Juden in hies. Stadtgemeinde ist mit sofortiger Wirkung verboten. — Bisher wurden von den Formationen für die Benützung der alten Schule pro Abend eine Gebühr von 50 Pfennig erhoben. Diese Gebühr fällt mit sofortiger Wirkung weg. — Auch in diesem Jahr soll Ende Januar eine Altenfeier stattfinden. Die Feier wird in der Turnhalle abgehalten. Eingeladen werden hiezu die hiesigen Einwohner, welche am Tage der Feier 70 Jahre und älter sind. -— Anschließend verschiedene Verwaltungsangelegenheiten und Kenntnisnahmen.

Der Franke, 6. 1. 1939