Niederstetten, 18. Juni. (Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren.) Auf Grund von § 3 der deutschen Gemeindeordnung wird nach Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren eine neue Friedhofordnung erlassen. Der Bürgermeister bemerkte bei dieser Gelegenheit, daß zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit die neue Friedhofordnung allein nicht genüge, sondern, daß es Aufgabe eines jeden einzelnen sei, hier mitzuarbeiten. Die Stadtgemeinde werde in nächster Zeit die notwendigen Arbeiten auf dem Friedhof ausführen und die Kontrolle über die Pflege der einzelnen Gräber durchführen. – Nachdem durch die Einführung der neuen Körordnung in der Klasseneinteilung der Farren eine bedeutende Aenderung eingetreten ist und die Farren der heutigen Zuchtwertklasse II denen der früheren Klasse I gleich kommen, ist eine Aenderung des Sprunggeldes notwendig. Ab 1. April ds. Js. beträgt das Sprunggeld: Farren Klasse I: 8 RM,, Klasse II: RM., Klasse III: 3 RM, Bei Auswärtigen erfolgt ein besonderer Zuschlag. Bei der anschließenden Besichtigung der Farren konnte festgestellt werden, daß das vorhandene Farrenmaterial befriedigt und in Ordnung ist. — Bei dem am 30. Januar 1936 mit Johann Hermann-Ermershausen abgeschlossenen Farrenhaltungsvertrag ist die Wiesennutzung in Wegfall gekommen, ab 1. April ds. Js. wird Hermann als Ausgleich der Betrag von 40 RM. jährlich gewährt. Mit Rücksicht auf die veränderte Lage in der Farrenhaltung und auf die erhöhten Preise für Jungfarren werden den beiden Farrenhaltern in Ermershausen und in Sichertshausen bei Anschaffung von Jungfarren Beiträge in Höhe von 20 Prozent mit Wirkung vom 1. April ds. Jahres ab gewährt. — Studienrat Maier wird auf 1. Juli ds Js. an die Hans Schemm-Oberschule in Ulm versetzt. Sein Nachfolger ist Studienassessor Göller. Die Ausführung der notwendigen Anstrich- u. Tapezierarbeiten in der Studienratswohnung werden genehmigt. — Die Nachsommerweide in Sichertshausen wird dem bisherigen Pächter, Schafhalter Brümmer-Hornungshof um den Pachtpreis von 240 RM. überlassen. – Als Badewärter beim städt. Freibad wird Friedrich Müller aufgestellt. Die Eintrittspreise bleiben unverändert. — Die Stadtgemeinde ist dem Verein für Bad Mergentheim als Mitglied beigetreten und wird beim Landesfremdenverkehrsverband Württemberg-Hohenzollern ebenfalls die Mitgliedschaft erwerben. — Einsprüche gegen die angesetzte Feuerwehrabgabe werden erledigt, bezw. den Einsprüchen wird nicht stattgegeben. — Einem Gesuch auf Ermäßigung des Wasserzinses wird stattgegeben, wenn die inzwischen angebrachte Wasseruhr jedoch einen höheren Wasserverbrauch anzeigt, ist der Wasserzins nachzubezahlen. — Dem Gesuch einer jüdischen Firma um teilweisen Steuernachlaß wird nicht stattgegeben. — Der Gehalt der Schreibgehilfin erfährt eine Erhöhung. — Nachdem die ländliche Berufsschule seit 1. Jan. ds. Js. in der Sammelschule ebenfalls untergebracht ist, wird die Belohnung des Schuldieners neu geregelt. — Christian Kleinhanß, Bauer, will auf seinem Grundstück im Gewand Hohenbuche eine größere Feldscheuer errichten. Als Grundstücksnachbar hat die Stadtgemeinde gegen das Baugesuch nichts einzuwenden. – In der hiesigen Gemeinde ist der Rebschutzdienst eingeführt. Die Kosten hiefür übernimmt die Stadtkasse. — Die Ratsherren nehmen davon Kenntnis, daß der hiesige Flugplatz nicht als Schafweide verpachtet wird, sondern, daß, wie bisher, der Grasertrag zum Verkauf kommt. Eine Verpachtung des Flugplatzes als Schafweide hätte sich bei dem diesjährigen Futtermangel katastrophal ausgewirkt. — Vom Einbau eines Schnellschlußventils in der Pumpstation wird vorerst abgesehen, nachdem es sich herausgestellt hat, daß die Bedienung auch ohne Schnellschlußventil erfolgen kann.

Der Franke, 18. 6. 1938