Niederstetten. (Verbandsversammlung des Gemeindeverbandselektrizitätswerk Hohebach in Niederstetten am 16 Juni). Um 11 Uhr vormittags waren, lt. Tbztg., die 31 Vertreter der Verbandsgemeinden erschienen. Als Gäste waren anwesend die Herren Oberamtmann Gutekunst von Künzelsau, Oberamtmann Wöhrle von Gerabronn und Baurat Wälde von Künzelsau. Der Vorsitzende, Herr Stadtschultheiß Schroth, begrüßte die Versammlung und gab einen längeren Bericht über die Betriebsverhältnisse des Elektrizitätswerkes Hohebach und die Bilanz. Aus dem Bericht ist besonders hervorzuheben, daß der Stromverbrauch im Jahr 1925 eine unwesentliche Zunahme erfahren hat und daß das Bilanzergebnis durchaus befriedigend ist. Die Reserveturbinen konnten in Betrieb genommen werden und bewährten sich sehr gut, so daß bei Nieder- und bei Hochwasser wesentlich höhere Leistungen aus der Zentrale herausgeholt werden können. Die Bilanz wurde von der Versammlung genehmigt, ebenso der Voranschlag für das Geschäftsjahr 1926, indem wir wie in der Bilanz erhebliche Beträge dem Erneuerungskonto zugedacht sind, während der wesentliche Teil der Ueberschüsse durch die Strompreissenkung aufgebraucht werden soll. Einen großen Raum der Verhandlungen nahm die Besprechung über den neuen Tarif. Die Verbandsversammlung hat nach längerer Debatte den vom Ausschuß vorgeschlagenen Grundgebührentarif genehmigt. Bei diesem Tarif wird für Licht und Kraft außer einem festen Betrag von 10 RM jährlich eine Grundgebühr von 1,56 RM für jeden Morgen bewirtschaftete Fläche berechnet. Die verbrauchte Kilowattstunde wird nach Zähler berechnet und kostet 15 Pfennig. Der Tarif ist so berechnet, daß bei der endgültigen Durchführung und beim gleichen Stromverbrauch wie bisher dem elektrisch dem Elektrizitätswerk 12000 RM jährlich weniger zufließen. Dies entspricht im Durchschnitt einer 8prozentigen Verbilligung des Strompreises. Gleichzeitig mit der Tarifänderung wurde eine Reihe von Forderungen und Ergänzungen der Stromlieferungsbedingungen beschlossen. Das Elektrizitätswerk steht seit 15 Jahren in einem Stromaustauschverhältnis mit dem Ueberlandwerk Ingelfingen. Es wird angestrebt, die Beziehungen zwischen beiden enger zu gestalten und insbesondere bei getrennter Abrechnung die Betriebsmittel gemeinsam zu bewirtschaften. Der Verbandsversammlung wurde zu diesem Zweck Vertragsentwürfe über eine gemeinsame Betriebsgesellschaft mit dem Gemeindeverband Ingelfingen vorgelegt. Die Verträge wurden einstimmig genehmigt und der Ausschuß bevollmächtigt, nach weiterer Beratung die Verträge abzuschließen. Um 4 Uhr schloß der Verbandsvorsitzende die Versammlung mit dem Wunsch, daß die geleistete Arbeit zum Segen der Stromabnehmer und des Gemeindeverbandes ausschlagen möge. Vaterlandsfreund, 20. 6. 1926