Zur Sache: In den letzten 3 Wochen habe ich im Unterland in einer ganzen Anzahl von Fällen u. an verschiedenen Orten Haussuchungen zur Beibringung verbotener Waffen auftragsgemäss durchgeführt. Die Aufträge wurden jeweils von der Polizeidirektion Heilbronn erteilt. Die Ausführung geschah in der Weise, dass eine Anzahl S.A.-Angehöriger und eine Anzahl von Beamten der Schutz- und der Kriminalpolizei in die betr. Orte gefahren sind und bei hierfür in Frage kommenden Personen, deren Namen jeweils zuvor feststanden, Haussuchungen nach Waffen unternommen haben. Die militärische Leitung dieser Expeditionen war jeweils mir übertragen. Durch diese Maßnahmen haben wir seither schon eine ganze Menge verbotener Waffen beigebracht. Einmal und zwar in Künzelsau, konnten auch 38 Kilogramm Donarit beigebracht werden. In der Hauptsache wurden die Waffen bei Angehörigen der K.P.D., der S.P.D. und des Reichsbanners gefunden. Wir haben aber auch teilweise Waffen bei Juden gefunden u. mehrfach festgestellt, dass bei der verbotenen Beschaffung oder Aufbewahrung von Waffen Juden ihre Hand im Spiele hatten.
Für Samstag, den 25. 3. 33 war von der Polizeidirektion Heilbronn eine Expedition nach Niederstetten, Weikersheim, Creglingen und Mergentheim angeordnet. Die Expedition ist kurz vor 2 Uhr auf 2 Lastkraftwagen mit einem Personenkraftwagen in Heilbronn weggefahren. In Heilbronn fuhren 18 S.A.Leute, 15 Schupobeamte und mehrere Kriminalbeamte ab. Die Leitung der Expedition hatte Kriminalinspektor Halm der Polizeidirektion Heilbronn, die militärische Leitung ich. Unterwegs, und zwar in Niederstetten, sind dann noch eine Anzahl S.A.Leute von Weikersheim und Mergentheim zu uns gestossen.
Bei der Abfahrt in Heilbronn hatte ich schon Listen über die Personen, bei denen der Verdacht verbotenen Waffenbesitzes bestand und bei denen daher Haussuchungen vorzunehmen waren. Die Listen waren schon seit längerer Zeit gesammelt. Die in den Listen enthaltenden Adressen stützten sich u. a. auch auf Mitteilungen, die uns aus S.A.-Kreisen zugegangen waren.
(Aus: Protokoll des Kriminalrates Weizenegger vom März 1933. Zit. nach: Behr/Rupp, S. 239)