Die Urkunde von 1340

Original im Österreichischen Staatsarchiv Wien (https://www.regesta-imperii.de/id/1340-09-14_1_0_7_8_0_437_437)

Vorderseite:

Rückseite:

Vollständige Transkription folgt

Eine Abschrift findet sich im Fränkischer Merkur von 1798, Nr. 35 vom 28. August. Sie wird hier buchstabengetreu wiedergegeben:

Abschrift
des von Kaiser Ludwig dem Baiern dem Markte Haltenbergstetten im Jahre 1340 ertheilten Privilegiums.
Wir Ludwig von Gottes Gnaden Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs ꝛc. Thun kund offentlichen mit diesem Briefe, daß wir durch fleissig Bitt der Wohlgebornen Ludwigs und Steffans Marggraffen zu Brandenburg Pfalzgraffen zu Rein, und Herzogen in Bayern, unser Lieb Sun und Fürsten, und des Edlen Mannes Ulrichs von Brunegks und auch durch besonder Lieb und Gunst, die wir zu den vorgenandten unsern Sunen ihren Gebrüdern und Erben haben, Jhn von Unserm Kayserlichen Gewalt erlaubt haben und gönnet, das sie den Markt Haldenbergstetten zu einer Stadt machen und den mit Graben, mit Mauren und mit allen andern Bauen, wie sie dunket das in das nutz und gut sey, umfahen, vesten und bauen sollen und mögen, und geben Jhn auch zu demselben Markt und Stadt, den Ban, Stock und Galgen, und alle Gericht, also das sie oder wem sie das empfehlen und niemand anders in der Stadt, um all Weltlich Sach richten sollen und mögen. Wir thun ihn auch die Gnad von Unserm Kaiserlichen Gewalt, das Niemand wer der, oder wie er genanndt sey, keinen der zu Haltenbergstetten jetzo ein Bueger ist oder fürbaß wird, um keinerley Sach, Anspruch oder Klag die Jemand jetzt zu ihn hett oder gehaben möcht, aus dem vorgenanndten Markt und Stadt, fur andere weltliche Gericht laden, ziehen oder zwingen soll oder mug. Besonder wollen Wir wer dintl. der vorgenandten Burger keinem um keinerley weltlich recht zu klagen, oder zusprechen habe das der von Jhn recht nehme, in der vorgenandten Stadt vor unsern Sönen, ihren Erben oder Ulrichen von Brunecks oder vor dem sie dan den Ban und das Gericht empfohlen haben. Es wäre dan das den kläger die Hinz den vorgenanden Burgern zusprechen hätten, Recht verzigen würde. Wir geben auch dem vorgenandten Markt und Stadt und allen Leuten, die jetzo darinnen wohnen oder seßhafft sind oder noch furbas würden, alle die Recht, Freyheit und gut Gewohnheit, die unser und des Reichs Stadt Geilnhausen hat, und wöllen und gebiethen Allermäniglich, daß die vorgenannten Gnad und Freyheit unsern Sönen, Jhren Erben, oder Ulrichen von Bruneks, oder den Leuten, die jetzo zu Haltenbergstetten seßhaft sind oder furbas werden, Jemand wer der sey überfahre, bey unsern und des Reichs Hulden, werin dy, darüber frevelich in kein Weiß oder in keinen Stücken überfuhre, Wollen wir daß darum die Frevel vierzig Mark Goldes verfallen sey der Zwanzig Mark, in unser Kammer und zwanzig dem der dan Herr zu Haldenbergstetten ist werden und gefallen sollen: Als offt die Gnad und Freyheit überfahren wird.
Darüber zu Urkund, geben Wir diesen Brief versiegelten mit unserm kaiserlichen Jnsigel, der geben ist zu Wimpffen am Donnerstag nach unser Frauen Tag als sie geborn ward. Nach Christi Geburth Dreyzehn Hundert Jar, darnach in dem vierzigsten Jar, in dem Sechs und zwanzigsten unsers Reichs, und in dem dreyzehenden des Kayserthums.
(L. S.)
Bestaͤttigung des von Kaiser Ludwig dem Baiern dem Markte Haltenbergstetten im Jahre 1340 ertheilten Privilegiums.

Nachfolgend:

Im zweiten Band des Hohenlohischen Urkundenbuchs faßt Karl Weller auf Seite 495 den Inhalt der Urkunde wie folgt zusammen:
„[Nr.] 592. 1340 September 14. Wimpfen.
Kaiser Ludwig erlaubt auf Bitten seiner Söhne Ludwig und Stephan und des edeln Mannes Ulrich von Bruneck, daß sie den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt machen und den mit Mauern, Graben und Bännen versehen; auch verleiht er dazu den Bann Stock und Galgen und alle Gericht sowie überhaupt alle Rechte und Freiheiten welche Gelnhausen hat.“
Den Grund für die Entscheidung und damit für das territorial Interessante bringt er unter Nr. 590, „1340 August 1, Ulm“, diesmal nicht nur einer Zusammenfassung, sondern auch noch im kompletten Wortlaut (S. 492-495).
(Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe hrsg. von Karl Weller. Bd. 2. 1311-1350. Stuttgart 1901)

Im zweiten Teil seiner „Geschichte des Hauses Hohenlohe“ (1908) liest sich das auf Seite 229 so:
„Es scheint, daß Ulrich II. in seinen Vermögensverhältnissen zurückkam, so daß er sich genötigt sah, seine bedeutendsten Burgen zu veräußern oder zu verpfänden. Am 1. August 1340 verkauften Ulrich und Adelheid [„Wir Ulrich von Hohenloch genant von Brunegg und Adelhait sein elichin wirtin“] zu Ulm während der Anwesenheit Kaiser Ludwigs daselbst dessen Söhnen Ludwig und Stephan Burg und Stadt Jagstberg und das Schloß Haldenbergstetten um 7000 Pfund Heller; doch durften die Veräußerer das letztere noch auf Lebenszeit behalten; […] Bald darauf, am 14. September 1340 erlaubte Kaiser Ludwig zu Wimpfen seinen Söhnen und Ulrich von Brauneck, Haldenbergstetten zu einer Stadt zu machen (d. h. Niederstetten zu ummauern) und Stock und Galgen daselbst aufzurichten.“
(Weller, Karl: Geschichte des Hauses Hohenlohe, 2. Teil, 1908)

Ulrich II., gest. 1367, hatte um 1329 bis 1345 die Herrschaft über Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten inne. Verheiratet war er mit Adelheid, Tochter des Grafen Kraft II. von Hohenlohe – letztere in ihrer dritten Ehe.
(Herwig, Entwurf einer genealogischen Geschichte des Hohen Hauses Hohenlohe, 1873, S. 44)