Vom Niederstettener Rathaus.
* Niederstetten, 17 Juni. Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren. Auf Grund von § 3 der deutschen Gemeindeordnung wird nach Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren eine neue Friedhofsordnung erlassen. Der Bürgermeister bemerkte bei dieser Gelegenheit, daß zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit die neue Friedhofordnung allein nicht genüge, sondern, daß es Aufgabe eines jeden einzelnen sei, hier mitzuarbeiten. Die Stadtgemeinde werde in nächster Zeit die notwendigen Arbeiten auf dem Friedhof ausführen und die Kontrolle über die Pflege der einzelnen Gräber durchführen.
Nachdem durch die Einführung der neuen Körordnung in der Klasseneinteilung der Farren eine bedeutende Aenderung eingetreten ist, und die Farren der heutigen Zuchtwertklasse II denen der früheren Klasse I gleich kommen, ist eine Änderung des Sprunggeldes notwendig. Ab 1 April ds. Js. beträgt das Sprunggeld: Fahren Klasse I 8 RM., Klasse II 5 RM., Klasse III 3 RM. Bei Auswärtigen erfolgt ein besonderer Zuschlag. Bei der anschließenden Besichtigung der Farren konnte festgestellt werden, daß das vorhandene Farrenmaterial befriedigend und in Ordnung ist. Bei dem am 30. Januar 1936 mit Johann Hermann, Ermershausen, abgeschlossenen Farrenhaltungsvertrag ist die Wiesennutzung in Wegfall gekommen, ab 1 April ds. Js. wird dem Hermann als Ausgleich der Betrag von 40 RM. jährlich gewährt. Mit Rücksicht auf die veränderte Lage in der Farrenhaltung und auf die erhöhten Preise für Jungfarren, werden den beiden Farrenhaltern in Ermershausen und in Sichertshausen bei der Anschaffung von Jungfarren Beiträge in Höhe von 20 Prozent mit Wirkung vom 1. April ds. Js. ab gewährt.
Studienrat Maier wird auf 1 Juli ds. Js. an die Hans-Schemm-Oberschule in Ulm versetzt. Sein Nachfolger ist Studienassessor Göller. – Die Nachsommerweide in Sichertshausen wird dem bisherigen Pächter, Schafhalter Brümmer, Hornungshof, um den Pachtpreis von 240 RM. überlassen. – Christian Kleinhans, Bauer, will auf seinem Grundstück im Gewand Hohenbuche eine größere Feldscheuer errichten. Als Grundstücksnachbar hat die Stadtgemeinde gegen das Baugesuch nichts einzuwenden. – In der hiesigen Gemeinde ist der Rebschutzdienst eingeführt. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadtkasse. – Vom Einbau eines Schnellschlußventils in der Pumpstation wird vorerst abgesehen, nachdem sich herausgestellt hat, daß die Bedienung mit elektrischem Strom auch ohne Schnellschlußventil erfolgen kann.

Tauber Zeitung, 18. 6. 1938